Institutionelles Schutzkonzept des Stammes Andechs Meran Lichtenfels

Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort

Der DPSG DV Bamberg ist einer von insgesamt 25 Diözesanverbänden der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg. Basierend auf den Grundlagen der Pfadfinderbewegung nach den Ideen von Lord Robert Baden-Powell gehört die DPSG dem Ring deutscher Pfadfinderverbände an. Dieser wiederum ist die deutsche Vertretung in der World Organization of the Scout Movement. Aktuell verteilen sich im Diözesanverband Bamberg rund 1.600 Mitglieder in vier Bezirke und 26 Stämme. Bei den Mitgliedern handelt es sich sowohl um Kinder und Jugendliche als auch um Erwachsene.

Die Diözesanebene organisiert innerverbandliche Konferenzen und Veranstaltungen sowie große Pfadfinderaktionen auf Bistumsebene. Sie koordiniert die Arbeit in den Altersstufen und zeichnet sich verantwortlich für die Ausbildung von Gruppenleitern und Leitungskräften. Darüber hinaus wird die politische Interessenvertretung nach außen gegenüber Bistum, Kommune und Land sowie nach innen gegenüber der Landes- und Bundesebene der DPSG übernommen. Letztlich ist die Diözesanebene Ansprechpartnerin für alle im Diözesanverband anfallenden Belange.

Wir in unserem Stamm sind Untergliederungen der DPSG im Diözesanverband Bamberg. Während unserer Stammesaktivität finden regelmäßig Gruppenstunden, Aktionen sowie Lager und Fahrten statt. Als Kinder- und Jugendverband ist es unser Anliegen, Orte und Möglichkeiten zu schaffen, in denen sich Kinder und Jugendliche ausprobieren können. Wir verstehen diese Orte und Möglichkeiten als Schutzräume, die frei von gesellschaftlichen Ansprüchen, voreiligen Bewertungen und jeglicher Art von Gewalt sind. Nur so können sie der Stärkung eigener Fähigkeiten dienen und die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit unterstützen. An dieser Stelle sind wir alle gefragt, die entsprechenden Rahmenbedingungen herzustellen. Nur mit offenen Augen und Ohren, mit Sensibilität, Wissen und Reflexion können wir eine Kultur der Achtsamkeit etablieren.

Auf dieser Grundlage ist das hier vorliegende Institutionelle Schutzkonzept nach den Richtlinien des Bistums Bamberg entstanden und fasst alle Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in unserem Stamm zusammen.

2 Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist ein wesentliches Instrument, um Gefahrenpotentiale und mögliche Gelegenheitsstrukturen in unserem Verband zu erkennen. Wir überprüfen Organisationsstrukturen und alltägliche Arbeitsabläufe auf Risiken und Schwachstellen, die Gewalt ermöglichen oder sogar begünstigen.

Die Ergebnisse unserer Risikoanalyse waren Grundlage für die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes und insbesondere des Verhaltenskodexes. Die Veranstaltungen und Aktionen der Kolpingjugend DV Paderborn wurden dabei auf besondere Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, hierarchische Strukturen, Rollen, Zuständigkeiten, soziale Abhängigkeiten etc. genauer beleuchtet.

Dies wurde von der Stammesleitung durchgeführt.

3 Personalauswahl und –entwicklung

3.1 Persönliche Eignen

Die Verantwortung für die Personenauswahl und -entwicklung liegt beim Stammesvorstand. Dieser betraut innerhalb des Stammes nur Personen für und mit Angeboten mit jungen Menschen, welche entsprechend ihrer Aufgabe über fachliche (insbesondere pädagogische) Kenntnisse und die persönliche Eignung verfügen.

Es werden bei der ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen pädagogisch arbeiten oder Angebote als Selbständige (Honorarkräfte) im Rahmen der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit keine Personen eingesetzt, welche rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (entsprechend SGB VIII §72a) verurteilt worden sind oder wenn ein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist.

Es ergeben sich folgende Maßnahmen, um die persönliche Eignung der eingesetzten Personen zu gewährleisten und zu überprüfen:

Auswahl von Leitern im Stamm:

  • Anfrage der potentiellen Leiter an den Vorstand bzw. Vermittlung durch eine andere Person aus der Leiterrunde bzw. Direktansprache durch den Vorstand
  • Begegnungs- und Einstiegsgespräch zur Klärung von Erwartungen und Voraussetzungen (siehe Leitfaden Leitereinstiegsgespräch)
  • Viele Personen und Interessenten kommen auf Empfehlung von bzw. durch Freundschaften zu Mitgliedern der Leiterrunde oder entstammen der eigenen Leiterrunde, wodurch die potentiellen Leiter der Regel bereits länger bekannt sind.
  • Selten wechselt ein Leiter /eine Leiterin aus einem anderen Stamm zu uns.

Einarbeitung neuer Leiter:

  • Schnupperbesuche interessierter Rover oder anderer Personen in den Gruppenstunden und bei den Aktivitäten der Leiterrunde
  • Teilnahme an Leiterrunden und Planungstreffen des Leitungsteams
  • Übernahme von kleineren Aufgaben innerhalb von Gruppenstunden oder Planungsverläufen, zunächst gemeinsames Planen
  • Ermöglichen der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen auf Diözesan- und Bezirksebene
  • Benennung eines Praxisbegleiters
  • Feedbackrunden mit dem Praxisbegleiter oder dem Vorstand
  • Gemeinsames und gegenseitiges Lernen im Leitungsteam, Reflexion des eigenen Tuns und Handelns, Benennung und Wertschätzung von Fortschritten und Entwicklungen
  • Führen eines Leitereinstiegsgespräch nach den Leitfragen aus dem Woodbadgeordner

Allgemeine Weiterentwicklungsmaßnahmen für Leiter:

  • Erfahrene Leiter achten auf eine gute Anleitung.
  • Regelmäßiges Feedback und/oder Reflexion der Arbeitsweise
  • Reflexionen jeder Aktion/jedes Lagers
  • Planungstreffen mit einem Vorstandsmitglied
  • Fortbilden der Leitungsteams innerhalb der Leiterrundentreffen (z.B. zur Projektmethode, zur Elternarbeit)
  • gemeinsame Vor- und Nachbereitung von Gruppenstunden
  • kollegiale Beratung in der Leiterrunde
  • Feedbackgespräche mit Stammesvorstand
  • Thematisches Arbeiten in der Leiterrunde angelehnt an Themen aus dem Ausbildungsordner (z.B. Aufbau einer Gruppenstunde, Projektmethode, pfadfinderische Fertigkeiten usw.)
  • Finanzierung von ZEM´s und anderen Fortbildungsveranstaltungen
  • Besuch von Stufenkonferenzen im Bezirk zur Förderung des Austauschs mit anderen Leitern der gleichen Stufe
  • Reflexionen von Lagern und Aktionstagen zur Evaluation dieser Der Stammesvorstand achtet darauf, dass das Thema Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche präsent bleibt.

3.2 Erweitertes Führungszeugnis

Es wird von allen auf Stammesebene aktiv engagierten Personen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang für Haupt- und Ehrenamtliche bzw. Hauptberufliche, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit übernachtung leiten oder begleiten, eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein und muss alle fünf Jahre erneut vorgelegt werden.

Die Einsichtnahme wird vom zuständigen Stammesvorstand unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert und das Original wird auf Anfrage an den*die Ehrenamtliche*n, Akteur*innen oder Mitarbeitende zurückgeben.

Dokumentations- und Ausführungskonzept zum erweiterten Führungszeugnis

  • Der Stammesvorstand verantwortet die Dokumentation und Aktualisierung der Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses aller Ehrenamtlichen auf Stammesebene.
  • Die Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse erfolgt durch ein Mitglied des Stammesvorstands. Das erweiterte Führungszeugnis verbleibt beim Ehrenamtlichen.
  • Die Einsichtnahme wird in der Dokumentationsliste Prävention des Stammes Andechs Meran Lichtenfels eingetragen, die in den abgeschlossenen Aktenbereichen des Stammesvorstands aufbewahrt wird. Zugang zu dieser Liste hat nur der Stammesvorstand. Dokumentiert werden das Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses, der Tag der Einsichtnahme sowie der Name des Einsichtnehmenden Mitglieds des Stammesvorstands. Dieses bestätigt die Einsichtnahme mit Unterschrift.
  • Bei erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit für den Stamm wird der Ehrenamtliche in die Dokumentationsliste Prävention aufgenommen.
  • Die Dokumentationsliste Prävention wird demnach bedarfsorientiert aktualisiert, spätestens aber im Rahmen der Vorbereitung einer jeden Stammesversammlung auf Aktualität überprüft.
  • Der Stamm Andechs Meran Lichtenfels legt abweichend von der oben genannten allgemeinen Regelung ein Aktualisierungsintervall des erweiterten Führungszeugnisses von 3 Jahren fest, dass mit der Legislaturperiode des Stammesvorstands zusammenfällt. Daraus leitet sich ab, dass jeder neu bzw. wiedergewählte Stammesvorstand unmittelbar nach der Wahl die Aktualisierung der Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse einleitet und im ersten Amtsjahr abschließt.
  • Finden sich Eintragungen gemäß §§ 171 ff. StGB im erweiterten Führungszeugnis, wird der Ehrenamtliche von der Tätigkeit für den Stamm ausgeschlossen. Die Information darüber erfolgt mindestens schriftlich, möglichst aber zusätzlich im persönlichen Gespräch.
  • Zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses wird den Ehrenamtlichen ein Anschreiben an das jeweilige ausstellende Amt zur Verfügung gestellt, das die Tätigkeit für den Stamm bestätigt und somit eine möglichst kostenlose Ausstellung ermöglicht.

3.3 Selbstauskunftserklärung

Die Selbstauskunftserklärung wird von allen ehrenamtlichen Leitungen und Akteur*innen des Stammes unterschrieben. Dies geschieht im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex. Mit dieser Selbstauskunftserklärung bestätigt die unterschreibende Person, dass sie nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (entsprechend SGB VIII §72a) verurteilt wurde und auch kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist. Die ehrenamtlichen, Akteur*innen, werden somit verpflichtet im Falle einer Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahrens die zuständige(n) Person(en) des Stammesvorstands unverzüglich darüber zu informieren.

3.4 Erstgespräche

In einem der ersten Gespräche mit neuen / neugewählten Mitgliedern der Gremien und Arbeitsgruppen bzw. Mitarbeitenden thematisiert der Stammesvorstand die Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Ergänzend müssen alle neuen Leitungen und Akteur den Verhaltenskodex des Stammes unterschreiben (s. Verhaltenskodex).

3.5 Aus- und Fortbildung

Der Stamm legt Wert darauf, dass alle Personen, die für die im Stamm aktiv sind, über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen. Bei ehrenamtlich Tätigen wird dies in aller Regel über die Teilnahme an einer Jugendleitungsschulung im Rahmen der Woodbadge Ausbildung gewährleistet. Diese werden jedes Jahr auf Diözesanebene angeboten und richten sich an alle angehenden und bereits aktiven Jugendleitungen in den Ortsgruppen des DPSG DV Bamberg. Die Rahmenbedingungen und Inhalte dieser Jugendleitungsschulungen sind im gesamtverbandlichen Ausbildungskonzept der Bundesebene der DPSG festgelegt und entsprechen mindestens den Anforderungen an die Jugendleiter*in-Card (Juleica). Diese ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Leitungen in der Jugendarbeit.

Die Jugendleitungsschulungen beinhalten darüber hinaus die verpflichtende Teilnahme an einer Präventionsschulung.

3.6 Präventionsschulungen

Alle ehrenamtlichen Leitungen, die im Rahmen von Angeboten des Stamms pädagogisch mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, müssen an einer für ihre Personengruppe empfohlenen Präventionsschulung teilgenommen haben.

Die Teilnahmebescheinigungen werden vor Beginn eines Angebotes des Stammes von der zuständigen Leitung eingefordert und dokumentiert.

Schulungskonzept zu Präventions- und Vertiefungsschulungen

  • Der Stammesvorstand verantwortet die Dokumentation und Aktualisierung des Schulungsstandes aller Ehrenamtlichen auf Stammesebene zur Prävention sexualisierter Gewalt.
  • Der Schulungsstand jedes Ehrenamtlichen wird in der Dokumentationsliste Prävention des Stammes Andechs Meran Lichtenfels eingetragen, die in den abgeschlossenen Aktenbereichen des Stammesvorstands aufbewahrt wird. Zugang zu dieser Liste hat nur der Stammesvorstand. Dokumentiert werden Art und Zeitpunkt der Schulung, der Tag der Einsichtnahme sowie der Name des Einsichtnehmenden Mitglieds des Stammesvorstands. Dieses bestätigt die Einsichtnahme mit Unterschrift.
  • Bei erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit für den Stamm wird der Ehrenamtliche in die Dokumentationsliste Prävention aufgenommen.
  • Die Dokumentationsliste Prävention wird demnach bedarfsorientiert aktualisiert, spätestens aber im Rahmen der Vorbereitung einer jeden Stammesversammlung auf Aktualität überprüft. Ehrenamtliche, deren letzte Schulung >4 Jahre zurückliegt, werden umgehend durch den Stammesvorstand schriftlich (per Brief oder E-Mail) sowie durch persönliche Ansprache informiert und ihre Teilnahme an einer Präventions- oder Vertiefungsschulung vor Ablauf einer Frist von 5 Jahren nach der letzten Schulung sichergestellt.
  • Nach der Teilnahme an einer Schulung wird die Schulungsbescheinigung des Ehrenamtlichen durch den Stammesvorstand eingesehen und die Dokumentationsliste Prävention mit dem entsprechenden Schulungsdatum aktualisiert. Die Schulungsbescheinigung verbleibt beim Ehrenamtlichen

4 Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex deckt im Kontext der pfadfinderischen Arbeit die Kernpunkte des Leitbilds der DPSG gegen sexualisierte Gewalt ab. Dies sind im Besonderen:

  • Gestaltung von Nähe und Distanz - Angemessenheit von Körperkontakten
    • Ich hinterfrage etablierte Traditionen im Zusammenhang mit körperlicher Nähe und bewerte diese neu.
    • Ich nehme die körperlichen und seelischen Grenzen sowie die Intimsphäre meiner Mitmenschen aktiv wahr und respektiere diese.
    • Ich leiste der Entwicklung des Kindes bzw. des Jugendlichen angemessene notwendige Hilfestellungen nur mit Einverständnis der Kinder und Jugendlichen
    • Ich achte darauf, dass Körperkontakte rollen-, situations- und beziehungsangemessen stattfinden. Daher werden Methoden und Spiele stets bewusst und zur Situation und Gruppe passen ausgewählt. Dabei achte ich darauf, vor einem Spiel/einer Methode auf mögliche Körperkontakte hinzuweisen und allen Teilnehmern die Möglichkeit zu geben über eine Teilnahme selbst zu entscheiden.
    • Ich weise Kinder und Jugendliche freundlich auf eine angemessene Distanz hin und fordere diese ein.
  • Sprache, Wortwahl und Zusammenleben in der Gruppe
    • Ich achte stets auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang mit meinen Mitmenschen.
    • Ich achte sensibel auf Grenzen und (non)verbale Kommunikation.
    • Ich kommentiere individuellen Grenzen nicht abfällig.
    • Ich erarbeite und kommuniziere Regeln transparent. Wenn ich von einer verabredeten Regel abweiche, müssen gute Gründe vorliegen, die ich transparent mache.
    • Ich achte auf eine geschlechtersensible Denkweise, z.B. bei der Gruppeneinteilung, um niemanden aufgrund seines biologischen Geschlechts oder seiner gefühlten Geschlechtsidentität zu diskriminieren.
  • Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
    • Ich bin mir der Gefahren im Internet, wie schnelle Verbreitung, Unlöschbarkeit und Missbrauch von Daten bewusst.
    • Ich respektiere das Recht am eigenen Bild.
  • Beachtung der Intimsphäre
    • Ich betrete private Räume (Schlafräume, Sanitärräume etc.) nur bei Bedarf und sofern sinnvoll mit Zustimmung der betroffenen Personen
    • Ich ziehe mich nicht vor Kindern und Jugendlichen um und dusche separat.
  • Ausgestaltung von Geschenken, Belohnungen und Disziplinarmaßnahmen
    • Ich setze keine entwürdigenden Disziplinarmaßnahmen ein. Dies bedeutet, dass bei Disziplinarmaßnahmen jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug untersagt sind.
    • Ich setze Belohnungen oder Bestrafungen gerecht ein. Hierbei bevorzuge oder benachteilige ich kein Kind bzw. keinen Jugendlichen.
    • Ich bin mir bewusst, dass finanzielle Zuwendungen und Geschenke an einzelne Schutzbefohlene, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen, nicht erlaubt sind. Ich überlege vorher anhand welcher Regeln wie belohnt wird und halte diese ein.
  • Verhalten auf Ausflügen, Tagesaktionen, Lagern und Fahrten
    • Ich verstehe mich als Vorbild in Bezug auf die Wahrnehmung und Einhaltung von Grenzen.
    • Ich bin mir bewusst, dass übernachtungen von Kindern und Jugendlichen in den Privatwohnungen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden nur nach vorheriger Anzeige beim Diözesanvorstand und Information an die Sorgeberechtigten erlaubt sind. Der Schutzperson muss in jedem Fall eine eigene Schlafmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
    • Ich achte in Erste-Hilfe-Situationen auf individuelle Grenzen und respektiere die Intimsphäre des*r Betroffenen Bezugspersonen achten auf das Schamgefühl des Kindes oder Jugendlichen, insbesondere bei ggf. notwendiger Entkleidung während der Erste-Hilfe-Maßnahmen, auch wenn dieses*r selbst nicht darauf achtet. Im Zweifelsfall sind die Sorgeberechtigten und/oder professionelle medizinische Hilfe einzubeziehen. Die Bezugsperson ist nicht alleine mit dem verletzten Kind oder Jugendlichen, sofern möglich und dem Schamgefühl des Kindes nicht entgegenstehend. Maßnahmen der Ersten-Hilfe werden stets altersgerecht erklärt und das Kind oder der Jugendliche mit einbezogen.
    • Ich achte darauf, dass sich das Team der Betreuungspersonen, wenn irgend möglich gemischtgeschlechtlich zusammensetzt. Alternativ werden Ansprechpartner*innen benannt (z.B. Leiter*innen einer anderen Gruppe oder anderen Stufe).
    • Bei Veranstaltungen achte ich darauf, wer sich am Veranstaltungsort aufhält, kommt und geht.

Der Verhaltenskodex ist für alle Aktiven auf Stammesebene verpflichtend. Der Verhaltenskodex ist von allen Ehrenamtlichen, Helfenden und Mitarbeitern auf Stammesebene einzuhalten und beim Erstgespräch zu unterschreiben.

Wenn eine Person den Verhaltenskodex nicht anerkennen möchte, kann diese bis auf Weiteres nicht an Stammesaktionen teilnehmen. Es werden zunächst Gespräche mit ihr geführt und im letzten Schritt wird die wählende Versammlung bzw. Konferenz über den Umstand informiert.

5 Beratungs- und Beschwerdewege

Die internen und externen Beratungs- und Beschwerdestellen sind Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Erziehungsberechtigte und für alle Ehrenamtlichen, die an Angeboten des Stammes teilnehmen oder diese gestalten.

5.1 Interne Beratungs- und Beschwerdewege

Um eine interne Beschwerde einlegen zu können sind Namen des Stammvorstands und eine entsprechende Kontaktmöglichkeit auf der Homepage des Stammes öffentlich einsehbar. Die gelebte Grundhaltung ist offen für Lob, Kritik und Problemanzeigen seitens der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen aus unserem Umfeld. Dazu wird diese konstruktiv umgesetzt und selbstkritisch mit Rückmeldungen jeglicher Art umgegangen.

5.2 Externe Beratungs- und Beschwerdewege

Mögliche Beschwerden können beispielsweise in folgenden Situationen eingelegt werden:

  • Übergriffiges Verhalten (körperlich)
  • Grenzüberschreitungen
  • Verbale äußerungen (mündlich und schriftlich)
  • Non-Verbale äußerungen
  • Veranstaltungsinhalte
  • Veranstaltungsorganisation
  • Räumlichkeiten
  • Schlafsituationen
  • Sanitäre Anlagen

Im Vorfeld von jeder Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung innerhalb des Stammes werden mindestens zwei Vertrauenspersonen unterschiedlichen Geschlechts aus dem Vorstand oder der Leitung [Team?] eines Angebotes bestimmt und deren Namen sowie eine entsprechende Kontaktmöglichkeit an den entsprechenden Personenkreis veröffentlicht.

Werden an den Versammlungen bzw. Konferenzen und Veranstaltungen Rückmeldungen, Lob, Kritik oder Beschwerde eingegeben, besteht auch die Möglichkeit einer anonymen Nachricht.

Bei einer personalisierten Eingabe, wird signalisiert, dass die Rückmeldung eingegangen ist. Diese hat keine negativen Konsequenzen für die Peron, welche etwas geäußert hat. Es wird gemeinsam mit der Person ein Vorgehen vereinbart und diese in die Folgeschritte mit eingebunden, sofern dies der Wunsch der Person ist. Es werden auch externe Beschwerdemöglichkeiten und Beratungsstellen kommuniziert.

Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt und im Nachgang dokumentiert. Diese Dokumentation wird vertraulich angelegt. Dabei wird notiert

  • was Gegenstand der Beschwerde war,
  • zu welchem Zeitpunkt / während welcher Veranstaltung diese eingelegt wurde,
  • welche weiteren Schritte vereinbart wurden,
  • inwiefern die Person in die Folgeschritte mit einbezogen werden möchte.

Um aus den Rückmeldungen lernen zu können, werden abgeschlossene Situationen separat aufbewahrt und deren Ergebnisse gegebenenfalls in Reflexionsprozesse mit eingebracht.

Persönliche Beschwerdemöglichkeit:

Persönliche Beschwerden können von beteiligten Personen während der Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung an die Vertrauenspersonen herangetragen werden. Von den Vertrauenspersonen wird ein geschützter Rahmen vorgegeben, in welchem das Gesagte vertraulich behandelt wird und keine Konsequenzen für die Person hat, die etwas anvertraut. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam vereinbart.

Zum Abschluss einer Veranstaltung gibt es die Möglichkeit dem Stammvorstand oder der Leitung des Angebots schriftlich oder mündlich eine Rückmeldung zu geben.

Anonyme Beschwerdemöglichkeit:

Um während der Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung anonyme und geschützte Rückmeldung, Lob, Kritik oder Beschwerde zu ermöglichen, wird eine Rückmeldebox angelegt. Auf die Box wird die Information geschrieben, welche Vertrauenspersonen zu welchem Zeitpunkt die Box leeren. Die Box wird immer von zwei Personen geleert. Um es den beteiligten Personen zu ermöglichen, Rückmeldungen über die Vertrauenspersonen während einer Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung zu machen, können die Personen während der Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung wechseln.

Die in der Box eingegangenen Nachrichten werden gelesen und bewertet. Im Anschluss wird überlegt, welche weiteren Schritte notwendig sind, um auf Beschwerden angemessen reagieren zu können.

Je nach Inhalt der eingegangenen Nachricht wird agiert und ggf. Handlungsschritte den beteiligten Personen der Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung kommuniziert. Hierbei ist darauf zu achten, dass keine negativen Konsequenzen für die anonyme Person entstehen.

Dazu kann während Versammlungen bzw. Konferenzen und Veranstaltungen das digitale Beschwerdeformular genutzt werden (s. digitale Beschwerdemöglichkeiten).

Digitale Beschwerdemöglichkeiten:

Alle Personen haben die Möglichkeit über ein Formular auf der Homepage, per E-Mail oder per Telefon Beschwerde (anonym und) personalisiert einzulegen.

Über die Homepage des Stammes wird ein Formular eingerichtet, über welches Rückmeldung, Lob, Kritik oder Beschwerde abgegeben werden können. Hierbei ist öffentlich einsehbar, an wen die Nachricht gesendet. Persönliche Angaben wie Name, E-Mail-Adresse und Handynummer, sind optional anzulegen, sodass Beschwerden und Rückmeldungen anonym eingegeben werden. Angegeben Daten werden genutzt, um mit der beteiligten Person Rücksprache über das weitere Vorgehen zu treffen.

Werden während einer Veranstaltung Wünsche, Anregungen, Befindlichkeiten oder Beschwerden von Teilnehmenden bekannt, versucht der Stammesvorstand oder die Leitung des Angebots darauf einzugehen und diese in der weiteren Durchführung der Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung zu berücksichtigen.

Ergänzend wird auf der Homepage verständlich erklärt, was Beschwerde bedeutet, über was beispielsweise Beschwerde eingelegt werden kann und wie weitere Schritte aussehen (können), wenn eine Beschwerde eingelegt wird. Zudem wird dargestellt, welche zwei Personen die Nachricht erhalten.

Eingehende Informationen werden gelesen, bewertet und überlegt, welche weiteren Schritte notwendig sind, um auf Beschwerden angemessen reagieren zu können. Dazu werden sie vertraulich behandelt und haben keine Konsequenzen für die Person, welche eine Beschwerde einlegt. Zudem wird (wenn möglich) kommuniziert, dass je nach Situation weitere Vertrauenspersonen hinzugezogen werden können, um Rücksprache zu halten, die Situation zu bewerten und zu überlegen, welche Schritte notwendig sind.

Inhalte von eingehenden Beschwerden werden dokumentiert, sodass in den Reflexionsprozessen nachvollzogen werden kann, was Gegenstand (und Zeitpunkt) der Beschwerde war, welches Vorgehen eingeleitet wird und welche weiteren Schritte notwendig sind. Die Dokumentation und deren Aufbewahrung verläuft vertraulich, unter Einhaltung des Datenschutzes.

6 Intervention und nachhaltige Aufarbeitung

Meldungen oder Beschwerden über sexualisierte Gewalt können in unterschiedlichen Kontexten oder Situationen auftreten. Es können Verdachtsfälle auftreten, dass einem Kind oder einem Jugendlichen sexualisierte Gewalt erfährt. Außerdem kann die Situation auftreten, dass sich ein Kind oder ein Jugendlicher einer Vertrauensperson anvertraut oder jemand erfährt, dass Kinder und Jugendliche untereinander übergriffig geworden sind.

In allen möglichen Fällen und Szenarien kann sich der/die Meldende entweder direkt an den Stammvorstand, das Diözesanbüro des DPSG-Diözesanverbandes Bamberg, an eine beauftragte Ansprechperson des Erzbistums oder eine neutrale externe Organisation wenden, um dort Hilfe zu bekommen.

Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

Ansprechpersonen des Stammes Andechs Meran Lichtenfels
  • Stammesvorstand: Corinna Schnapp, corinna.schnapp@sam-lichtenfels.de, Tel.: 0171 8729884
  • Stammesvorstand: Sarah Reißenberger, sarah.reissenberger@sam-lichtenfels.de, Tel.: 01590 1393465
Ansprechpersonen auf Diözesanebene
  • DPSG DV Bamberg Diözesanbüro, (0911 262716) / buero@dpsg-bamberg.de
Ansprechpartner im Seelsorgebereich Obermain
  • Hauptberufliche Ansprechpartnerin Stadtgebiet Lichtenfels:
    Claudia Ruß, 0160 96759465, claudia.russ@erzbistum-bamberg.de
  • Ehrenamtliche Ansprechpartnerin Nord:
    Veronika Fath, 0174 9413921, vroni.fath@web.de
  • Ehrenamtliche Ansprechpartnerin Süd:
    Jessica Schopf, 09571 755198, wagner.jess@gmx.de
Beauftragte Ansprechpersonen des Erzbistum Bamberg
  • Michael Reisbeck (Referent Prävention sexualisierte Gewalt, Jugendamt der Erzdiözese Bamberg), Tel.: 0951 868862 | 0951 5021640
  • Eva Hastenteufel-Knörr (Juristin), Tel.: 0951 40735525
Anerkannte Fachstellen
  • Marlies Fischer und Ute Staufer, Notruf bei sexualisierter Gewalt - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Bamberg, Heiliggrabstraße 14 96052 Bamberg Tel.: 0951 9868730 E-Mail: notruf@skf-bamberg.de
  • Joseph Düsel, Leitender Oberstaatsanwalt a. D., Treustraße 25 96050 Bamberg Tel.: 0951 15337 E-Mail: j.duesel@web.de
  • Fachberatungsstelle für sexualisierte Gewalt, Notruf- und Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen und Kinder, Mohrenstraße 15, 96450 Coburg Telefon: 09561 90155, Fax: 09561 426134 info@frauennotruf-coburg.de www.notrufstelle-coburg.de
  • Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern (Erziehungsberatung), Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Landkreis Lichtenfels, Schlossberg 2 96215 Lichtenfels Telefon 09571 939190 erziehungsberatung@caritas-lif.de
  • Kriminalpolizeiinspektion Coburg, Tel.: 09561 645-480
Deutschlandweite Telefonberatungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  • Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“, 116111 (kostenfrei und anonym), Sprechzeiten: Mo, Mi, Do: 10 bis 12 Uh und Mo bis Sa: 14 bis 20 Uhr, www.nummergegenkummer.de
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, Beratungsstelle N.I.N.A, Telefon 0800 2255530 (kostenfreie und anonyme Nummer), Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr: 9 bis 14 Uhr, Di, Do: 15 bis 20 Uhr, An Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ist das Telefon nicht besetzt. Oder Online-Beratung für Jugendliche unter www.save-me-online.de
  • berta – Beratung und telefonische Anlaufstelle, Telefon 0800 3050750 (kostenfrei und anonym), Sprechzeiten: Di: 16 bis 20 Uhr, Fr: 9 bis 13 Uhr, Das Online-Angebot des berta-Telefons für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt ist www.nina-info.de/berta
  • Bundesweites Hilfetelefon - “Gewalt gegen Frauen“, 24 Stunden erreichbar, Telefon: 08000 116016
Beratungsangebot für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
  • Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“, kostenloses und Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot www.kein-taeter-werden.de
  • Sexualwissenschaftliche Ambulanz der Universität Regensburg, Telefon: 0941 9411088 kontakt@kein-taeter-werden-bayern.de
  • Klinikum am Michelsberg - Psychiatrische Institutsambulanz, St-Getreu Straße 18, 96049 Bamberg Telefon: 0951 50326449 kein-taeter-werden@sozialstiftung-bamberg.de Sprechzeiten: Mo 13:30 bis 15:30 Uhr, Do 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Projekt man|n sprich|t - Kinderschutz-Zentrum München, Kapuzinerstr. 9 D, 80337 München Telefon: 089 555356, Fax: 089 55029562 kischuz@dksb-muc.de www.kinderschutzbund-muenchen.de
  • MIM, Münchner Informationszentrum für Männer e. V., Feldmochinger Str. 6, 80992 München Telefon: 089 5439556, Fax: 089 5439662 mannspricht@maennerzentrum.de www.maennerzentrum.de

Unmittelbare Aufarbeitung:

Wird der Stammesvorstand auf einen Verdachtsfall zur Thematik (sexualisierte) Gewalt aufmerksam, tritt ein Krisenteam zusammen.
Dieses Team besteht aus folgenden Personen:

  • die Mitglieder des Stammesvorstands
  • ein Mitglied des DPSG DV Bamberg Diözesanvorstandes
  • ein Bildungsreferent / eine Bildungsrefertin
  • der/die Präventionsbeauftragte des Jugendamtes der Erzdiözese
  • Referent oder Referentin für öffentlichkeitsarbeit der Erzdiözese

Die hier besprochenen Schritte werden dokumentiert. Dazu erfolgt die weitere Kommunikation, auch gegenüber der Presse, ausschließlich durch das Krisenteam.

Alle entstehenden Dokumente werden sicher aufbewahrt und vertraulich behandelt.

Betroffenen Personen werden Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt, sodass sie eine gute Unterstützung erhalten.

Langfristige Aufarbeitung

Nach Abschluss bzw. Verweisung eines Falles an eine entspreche Beratungsstelle oder Behörde, werden anfallende Nachgespräche und Presseanfragen weiter vom Krisenteam bearbeitet. Die langfristige Aufarbeitung umfasst alle am Prozess beteiligten Personen. Die Nacharbeiten umfassen auch die Aufarbeitung innerhalb des Stammes wie einzelne Personen, strukturelle Ebenen, Ausschüsse, Arbeitskreise. Dazu wird das Institutionelle Schutzkonzept noch einmal überprüft und ggf. angepasst.

Verhaltensempfehlungen

Zum Schutz der Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, die sich im Zusammenhang mit einem Fall von sexualisierter Gewalt in einer emotional belastenden Situation befinden, sind entsprechende Verhaltensempfehlungen entwickelt worden, in denen beschrieben ist, wer was zu welchem Zeitpunkt zu tun hat.

 

Hinweis: Diese Verhaltensempfehlungen sind als Stütze und Hilfestellung zu verstehen. Sie sind im Anhang des Institutionellen Schutzkonzeptes zu finden.

Sie entbinden nicht zu überprüfen, ob das jeweilig beschriebene Vorgehen sinnvoll und notwendig ist.

7 Aus- und Fortbildung

Der Stamm ist bestrebt, dass alle Personen, die für den Stamm aktiv sind, über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen. Bei ehrenamtlich Tätigen wird dies in aller Regel über die Teilnahme an der Jugendleitungsschulung gewährleistet. Dies sind in der DPSG die Module und Bausteine der Woodbadgeausbildung.

7.1 Präventionsschulungen

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die eine Leitungsfunktion wahrnehmen bzw. regelmäßig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen im Kontext der kirchlichen Jugendarbeit pflegen, müssen an einer für ihre Personengruppe empfohlenen Präventionsschulung teilgenommen haben.

Die Schulung geschieht im Rahmen der Bausteine 2d „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Sensibilisierung und Intervention” sowie 2e „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Vertiefung und Prävention”. Die Rahmenbedingungen und Inhalte dieser Schulungen entsprechen den Vorgaben der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz und des Erzbistums Bamberg. Die Schulungen werden mindestens einmal jährlich mit einem Stundenumfang von mindestens 6 Stunden angeboten. Durchgeführt werden die Bausteine von Experten auf diesem Gebiet.

Dazu müssen alle Leiter in einem Turnus von 5 Jahren einen Auffrischungskurs mit einem Stundenumfang von mind. 3 Stunden vorweisen. Dieser wird von geeigneten Referenten angeboten.

Für besondere Rollen und Funktionen, die sich aus diesem Institutionellen Schutzkonzept ergeben oder die in Zukunft notwendig werden, werden geeignete Schulungen individuell angepasst.

Die Teilnahmebescheinigungen werden zu Beginn der Tätigkeit im Stamm von der zuständigen Person des Stammes eingefordert und dokumentiert. Ist die Teilnahme an der entsprechenden Präventionsschulung noch nicht geschehen, so ist diese innerhalb eines Jahres nach der Wahl nachzuholen. Sollte dies nicht geschehen, sucht das zuständige Mitglied des Stammes das Gespräch. Wenn eine Person nach diesem Gespräch die Präventionsschulung nicht besuchen möchte, kann diese bis auf weiteres nicht im Stamm tätig werden.

Es können auch gleichwertige Schulungen anerkannt werden.

8 Qualitätsmanagement

Um eine nachhaltige Entwicklung der Präventionsarbeit im Stamm zu gewährleisten, gibt es eine feste Zuständigkeit für dieses Themenfeld.

Diese wird auf der konstituierenden Sitzung des Stammes an eine geeignete Person aus den eigenen Reihen vergeben. Zu deren Aufgaben gehört insbesondere die Verwaltung und Dokumentation aller notwendigen Unterlagen der neben- und ehrenamtlich Tätigen im Sinne der Prävention (Selbstauskunftserklärung, unterzeichneter Verhaltenskodex). Das erweiterte Führungszeugnis wird entweder von der zuständigen Stelle der Erzdiözese Bamberg oder des DPSG Bundesamtes eingesehen und verwaltet.

Alle Ehrenamtlichen des Stammes werden über die Zuständigkeiten für den Bereich Prävention sexualisierter Gewalt informiert.

Spätestens nach fünf Jahren oder einer Krisenintervention muss das Schutzkonzept evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden.

9 Anhang

9.1 Selbstauskunftserklärung

9.2 Externe Beratungsstellen

9.3 Handlungsempfehlungen

9.3.1 Du hast die Vermutung, dass ein Kind oder ein Jugendlicher Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist - Handlungsempfehlungen

1. Schritt: Hör auf dein Gefühl

Nimm deine eigene Wahrnehmung ernst und fang an, deine Beobachtungen zu dokumentieren (am besten in anonymisierter Form, da diese Notizen erstmal nur ein Gedächtnisprotokoll für einen selbst darstellen und unbestätigte Wahrnehmungen und Vermutungen beinhalten können).

2. Schritt: Ruhe bewahren und nicht überstürzt handeln!

Das ist nicht einfach, aber sehr wichtig! Denn überstürzte Handlungen können die Situation für das Opfer eventuell verschlimmern. Bitte keine eigenen Ermittlungen anstellen oder den/die vermutlichen Täter mit dem Verdacht konfrontieren. Handelt es sich um sexualisierte Gewalt innerhalb einer Familie, solltest du auf keinen Fall zuerst mit den Eltern sprechen! Dies verschlimmert ggf. die Situation für das Kind bzw. den Jugendlichen und führt unter Umständen dazu, dass das Opfer sich und seine Aussagen zurückzieht, weil der Täter den Druck auf das Kind erhöht!

3. Schritt: Zweitmeinung einholen/Situation einschätzen

Behandle das Thema diskret aber bleibe nicht allein damit. Besprich dich mit einer Person deines Vertrauens und teile ihr deine Wahrnehmungen und Beobachtungen mit. Am besten sprichst du (auch) mit einem Mitglied eurer Leitungsrunde bzw. mit einem Kollegen / einer Kollegin und kläre ab, ob er/sie deine Wahrnehmungen teilt.

In diesem Gespräch möglichst genau von den Beobachtungen und Wahrnehmungen berichten und auch dieses Gespräch schriftlich dokumentieren (s. Schritt 2).

4. Schritt: Fachliche/professionelle Beratung einholen

Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten und hole dir Hilfe. Du kannst dich entweder direkt an die DPSG DV Bamberg -Diözesanstelle, an einen Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums oder eine neutrale externe Organisation wenden, um dort Hilfe zu bekommen (s. Ansprechpersonen unter Punkt 5). In dieser Fachberatung wird geklärt, ob es sich um eine Situation handelt, die weitere Verfahrenswege erforderlich macht.

Handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Mitarbeiter bzw. ehrenamtlich Tätigen der eigenen Einrichtung, ist es sehr ratsam, eine externe Fachberatungsstelle an der Intervention zu beteiligen, um einen möglichen Schutz des Täters zu unterbinden.

5. Schritt: Schriftliche Dokumentation aller Gespräche und weiteren Handlungsschritte.

6. Schritt: Klärung der weiteren Verfahrenswege mit der Diözesanstelle des DPSG DV Bamberg

Falls sich die Vermutung verdichtet, informierst du die Diözesanstelle über den Verlauf und den aktuellen Stand. Gemeinsam mit der Diözesanstelle werden die weiteren Verfahrenswege im Einklang mit der gültigen Verfahrensordnung des Erzbistums besprochen und umgesetzt.

9.3.2 Ein Kind oder einen Jugendlichen vertraut sich dir an und erzählt dir von einem Erlebnis sexualisierter Gewalt - Handlungsempfehlungen

Für von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder oder Jugendliche ist es zumeist sehr schwierig, sich an andere Menschen zu wenden und sich ihnen anzuvertrauen. Umso wichtiger ist es, dass du in einem solchen Fall folgende Empfehlungen beachtest:

  • Dem Kind oder dem Jugendlichen zuhören und ihm/ihr Glauben schenken.
  • Ihn*Sie ermutigen sich mitzuteilen aber nicht nach Details fragen.
  • Möglichst keine „Warum“-Fragen verwenden – sie lösen leicht Schuldgefühle aus.
  • Grenzen, Widerstände und zwiespältige Gefühle des Betroffenen respektieren und keine logischen Erklärungen einfordern.
  • Auch Berichte über kleinere Grenzverletzungen ernstnehmen, da viele Betroffene zunächst nur einen kleinen Teil dessen erzählen, was ihnen widerfahren ist.
  • Zweifelsfrei Partei für den Betroffenen ergreifen und deutlich machen, dass er/sie keine Schuld trägt an dem, was vorgefallen ist.
  • Das Erzählte vertraulich behandeln, aber dem Opfer erklären, dass du dir Unterstützung holen musst, um helfen zu können.
  • Keine Versprechungen geben, die du nicht einhalten kannst wie z.B. dass du niemandem etwas von dem Gehörten erzählen wirst.

1. Schritt: Ruhe bewahren und nicht überstürzt handeln!

Das ist nicht einfach, aber sehr wichtig! Denn überstürzte Handlungen können die Situation für das Opfer eventuell verschlimmern. Bitte keine eigenen Ermittlungen anstellen oder den vermutlichen Täter mit dem Verdacht konfrontieren. Handelt es sich um sexualisierte Gewalt innerhalb einer Familie, solltest du auf keinen Fall zuerst mit den Eltern sprechen! Dies verschlimmert ggf. die Situation für das Kind bzw. den Jugendlichen und führt unter Umständen dazu, dass das Opfer sich und seine Aussagen zurückzieht, weil der Täter den Druck auf das Kind erhöht!

Wichtig: Mit dem Kind oder dem Jugendlichen alle weiteren Handlungsschritte absprechen!

2. Schritt: Die Inhalte des Gespräches im Anschluss aus dem Gedächtnis schriftlich protokollieren

Wann und wo hat das Gespräch stattgefunden? Wer war an dem Gespräch beteiligt? In welchem Rahmen wurde das Gespräch geführt? Was hat das Kind oder der Jugendliche genau gesagt (am besten im Wortlaut wiedergeben)? Welche Fragen hast du gestellt? Wie hast du diese formuliert? Was wurde noch besprochen?

3. Schritt: Zweitmeinung einholen/Situation einschätzen

Behandle das Thema diskret aber bleibe nicht allein damit. Besprich dich mit einer Person deines Vertrauens und teile ihr deine Wahrnehmungen und Beobachtungen mit. Am besten sprichst du (auch) mit einem Mitglied eurer Leitungsrunde bzw. mit einem Kollegen oder einer Kollegin und kläre ab, ob er/sie deine Wahrnehmungen teilt.

In diesem Gespräch möglichst genau von den Beobachtungen und Wahrnehmungen berichten und auch dieses Gespräch schriftlich dokumentieren (s. Schritt 2).

4. Schritt: Fachliche/professionelle Beratung einholen

Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten und hole dir Hilfe. Du kannst dich entweder direkt an die DPSG DV Bamberg -Diözesanstelle, an einen Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums oder eine neutrale externe Organisation wenden, um dort Hilfe zu bekommen (s. Ansprechpersonen unter Punkt 5). In dieser Fachberatung wird geklärt, ob es sich um eine Situation handelt, die weitere Verfahrenswege erforderlich macht.

Handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Mitarbeiter bzw. ehrenamtlich Tätigen der eigenen Einrichtung, ist es sehr ratsam, eine externe Fachberatungsstelle an der Intervention zu beteiligen, um einen möglichen Schutz des Täters zu unterbinden.

5. Schritt: Schriftliche Dokumentation aller Gespräche und weiteren Handlungsschritte.

6. Schritt: Klärung der weiteren Verfahrenswege mit der Diözesanstelle der DPSG DV Bamberg

Falls du es vorher noch nicht getan hast, informierst du jetzt die Diözesanstelle über den Verlauf und den aktuellen Stand. Gemeinsam mit der Diözesanstelle werden die weiteren Verfahrenswege im Einklang mit der gültigen Verfahrensordnung des Erzbistums besprochen und umgesetzt.

Die Mitarbeiter der Diözesanstelle sind aufgrund ihrer Arbeit sehr vertraut mit dem verbandlichen Kontext und können dir bei der Situationseinschätzung eine wertvolle Hilfe sein. Darüber hinaus stehen sie in einem guten Kontakt zu verschiedenen Fachberater und können dich während und nach dem Fall in vielerlei Hinsicht begleiten und unterstützen.

9.3.3 Ich nehme verbale oder körperlich-sexualisierte Gewalt wahr - Handlungsempfehlungen

Bei (sexualisierten) Grenzverletzungen und übergriffen sind alle Leiter zum direkten Handeln gefordert. In erster Linie geht es um den konkreten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Wenn du eine Grenzverletzung bzw. einen übergriff wahrnimmst, ist Folgendes zu tun:

  1. „Dazwischen gehen“ und Grenzverletzung/übergriff deutlich benennen und stoppen!
  2. Situation auflösen und Information von den Beteiligten einholen.
  3. Offensiv Stellung beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten.
  4. Im Anschluss den Vorfall im Leitungsteam ansprechen.
  5. Abwägen, ob Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist. Konsequenzen für die Urheber beraten.
  6. Bei erheblichen Grenzverletzungen die Eltern informieren.
  7. Eventuell zur Vorbereitung auf das Elterngespräch Kontakt zu einer Fachberatungsstelle aufnehmen
  8. Weiterarbeit mit der Gruppe/mit den Teilnehmern.
  9. Grundsätzliche Umgangsregeln überprüfen und (weiter)entwickeln.
  10. Präventionsarbeit verstärken

Falls ihr im Umgang oder mit der Bewertung einer bestimmten Situation unsicher seid, könnt ihr euch jederzeit an die DPSG -Diözesanstelle wenden und euch dort Beratung und Unterstützung holen.